Seminare, Symposien und Zertifikate: Link mehr Informationen >
Anfragen zur und Bestätigungen der Anmeldung: akademie-vr.seminare@vodafonemail.de
SEMINARE
Die Seminare sind gebührende Lern- und Lehrveranstaltung, die dazu dienen, Wissen in kleinen bis mittelgroßen Gruppen interaktiv zu erwerben oder zu vertiefen.
SYMPOSIEN
Ein Symposium ist in der Regel eine eine wissenbereichnendeTagungoder einKongress, eineZusammenkunft, zueinem speziellen Themenbereichmit zahlreichen Teilnehmern.
ZERTIFIKATIONEN
DieZertifizierung(vonlateinischcertus‚bestimmt‘, ‚gewiss‘, ‚sicher‘ undfacere‚machen‘, ‚schaffen‘, ‚verfertigen‘) ist der Nachweis / Beweis für die Eignung der Einhaltung bestimmter Anforderungen.
zwingende Rechtvorschrift des Zivilschutzes im Bundesgebiet - Art. 1, 7 (3), 25, 79 (3) GG
Zwingende Verträge sind einzuhalten. Verletzungen des zwingend-humanitären Völkerrechts im Zivilschutz sind melde- und anzeigepflichtig und müssen sofort beendet werden, wenn eine positive Vertragsverletzung vorliegt. Zuständig ist gemäß Art. 95 UN-Charta, Art. 95 GG der GdM (oberstes Bundesgericht) als Schutzmacht im Zivilschutz.
Rechtvorschriften:
Art. 24 (3), 25 GG, Art. 95 UN-Charta Art. 1, 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
UN-RES 45/120, UN-RES 53/144 oder EU-RES 2009/ C-303/06 entspricht:
Art. 47 genfer Abkommen I - SR 0.518.12
Art. 48 genfer Abkommen II - SR 0.518.23
Art. 127 genfer Abkommen III - SR 0.518.42
Art. 144 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
Art. 83 Zusatzprotokolle I
Art. 19 Zusatzprotokolle II
Art. 7 Zusatzprotokolle III
Jeder muß das zwingende Völkerrecht per Verfassungrang kennen und anwenden!
Zivilschutz:
Das Zivilschutzabkommen ist unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.
Die hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmaß zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann.
Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.
Wir möchten in den nächsten Monaten diverse Seminare und Symposien im zwingenden Völkerrecht für den Zivilschutz im öffentlichen Recht anbieten:
• Restitution und Haftung - Strafschadenersatz in vollen Umfang
• Zivilschutz - Zertifikation und Schutz vor willkürlicher Billigkeit
• Opferhilfe und Opferbegleitung im Völkerstrafrecht - biologische Experimente
• Richter- Ausbildung beim CHB - GdM
• Entschuldung von den Steuern - Amnestie
• Finanzierung des Zivilschutzes
• Zweckbetriebe, Stiftungen und andere Gesellschaftsarten und -formen
• freie Zonen im Heimatrecht - Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung
• freie Zonen - Beteiligungen an Investitionen - neutrale Zonen
Die Seminare und Symposien finden in BREMEN statt. Die Anmeldung geht nur über Postversand (keine elektronische Verarbeitung mehr).
Der Zivilschutz wird keine elektronischen Daten mehr führen. Die Umstellung erfolgt per Post. Die Zivilschutz Entrinitätskarten werden im ZentralMeldeAmt in Karteien geführt, da die Datensicherheit im WEB nicht gewährleistet ist.
Referenz Deutschland: Prof. Mustafa Selim SÜRMELİ c/o Akademie Menschenrecht, Bielfeldtweg 26, [DE-21682] STADE
Telefon: 0049-178-112-3682 e-posta: ar@anacok.org
WhatsUp 0090-543-266-8884
Telefax 0049-4141-8060149
Referenz Türkei: Prof. Mustafa Selim SÜRMELİ c/o Vakiflar Merkezi Şenlikköy Mah., Yunus Emre Sok. No. 4, Kaya-Apartmanı - 1. Daire, [TR-34153] FLORYA BAKIRKÖY / ISTANBUL
€uro Konto:
Prof. Mustafa Selim SÜRMELİ IBAN: TR960001500158048017991925 BIC: TVBATR2AXXX