Die Kinderstiftung sorgt für die Sicherheit und Ordnung einen wesentlichen Beitrag in der Familie für die Zukunft Unseres Rechterbe bei.
Die zunehmende Verelendung der Familien durch den zwingenden Konsum und in Folge der Kriminalität in der Öffentlichkeit hat Unsere Aufgaben noch umfangreicher, schwieriger und sehr viel gefahrvoller werden lassen, damit die Kinder im Schutz und Sicherheit aufwachsen. Wegen der öffentlichen Tätigkeit im zwingend-humanitärem Völkerrecht kann die Kinderstiftung als Empfänger von Geldbußen sein, wie sie von Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgesprochen werden.
Die gläubige Kinderstiftung ist weder politisch, gewerkschaftlich noch religiös tätig!
Zweck
der
gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig, humanitäre und karitative
ФОНД ДОПОМОГИ ДІТЯМ УКРАЇНИ“ультра вірес” [ФДДУu.v.]
ФОНД ПОМОЩИДЕТЯМУКРАИНЫ«ультра вирес»[ФПДУu.v.]
UKRAINE CHILDRENHELP FOUNDATION u.v. [UCF u.v.]
UKRAINE KINDERHILFE STIFTUNG u.v. [UKS u.v.]
zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht der schutzbefohlenen Menschen
gemäß dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht für
Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung.
Schutzbefohlene sind alle Gotteskinder.
Da der Zweck der Stiftung
gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig, humanitäre und karitative
ist, darf im Sinne der Abgabenordnung eine Spendenbestätigung ausgestellt werden, denn die Kinderstiftung sichert und verfolgt zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht folgende Bestimmungen und Verwirklichungen.
Die öffentliche Kinderstiftung kann nur erfolgreich arbeiten, wenn ihr genügend Finanzmittel für die Projekte zur Verfügung stehen. Die Kinderstiftung ist daher auf Spenden und Zuwendungen durch eine wohlwollende Förderung angewiesen. Jede Hilfe ist willkommen.