RESTITUTIONSSCHUTZGERICHT
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Regeln

Abkommen


zwingendes Völkerrecht in der öffentlichen Rechtordnung
Die Sprache des zwingenden Völketrrechtes der genfer Abkommen ist deutsch (Art. 145 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51!


Ratifizierungsstand
Die vier genfer Abkommen sind von 196 Staaten,
das erste Zusatzprotokoll von 174,
das zweite Zusatzprotokoll von 169
Staaten ratifiziert worde (Stand November 2020).




ACHTUNG im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung:
genfer Abkommen zum Verständnis

Alle beteiligen sich am Krieg (kriegen - Wirtschaftskrieg) der Zerstörung der Erde durch den Staat!
Krieg ist Privatsache (Idiotes).

Im genfer Abkommen I und II gibt es SÖLDNER,
Privatpersonen, die im Krieg verwundet sind!

Im genfer Abkommen III gibt Kombattant, als Steuerzahler und Bürger und Unterstützer,
die bürgen für den Krieg (§ 89c StGB) für den erhofften Frieden!

Nur im genfer Abkommen IV gibt es Zivilisten, zum Schutz der Zivilisten - Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 25 GG,
die keine Steuern bezahlen und unmittelbar befreit sind (Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung).

Grund: politische Demokratie durch Faschismus, Nationalsozialismus und Militarismus der Verwaltung!

  • Faschismus: Verschmelzung von Wirtschaft und Politik - Art. 65, 133 GG BUND
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
  • Nationalsozialismus: Verschmelzung von Politik und Jurisfiktion durch Gesetze
  • Militarismus: Verschmelzung von Jurisfiktion und Verwaltung mit und durch Durchscheinargumentationen


Zusatzprotokolle der genfer Abkommen
Da die Art der bewaffneten Konflikte nach dem Zweiten Weltkrieg in der Regel nicht mehr dem klassischen Krieg zwischen zwei Staaten entsprach, wurde eine Anpassung der Genfer Abkommen notwendig: 1977 wurden zwei Zusatzprotokolle verabschiedet, welche die Genfer Abkommen ergänzen.

3. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 betreffend ein zusätzliches Schutzzeichen (Protokoll III)
Ein drittes Zusatzprotokoll zu den vier Genfer Abkommen wurde im Dezember 2005 in Genf verabschiedet. Es hat ein neues zusätzliches Schutzzeichen (Emblem) der nationalen Hilfsgesellschaften in Form eines roten Kristalls zum Inhalt. Dieser kann von den Gesellschaften anstelle des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds als Emblem gewählt werden kann. Von dieser Möglichkeit wird v.a. die israelische Hilfsgesellschaft mit dem bisher von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung nicht anerkannten Schutzzeichen Magen David Adom (Roter Davidstern) Gebrauch machen - vom 05.12.2005.







Restitution - Drittschuldnerhaftung für kurativen und humanitären Zweck  



 
fördern anstatt fordern:

Referenz Deutschland:
Prof. Mustafa Selim SÜRMELİ
c/o Akademie Menschenrecht, Bielfeldtweg 26, [DE-21682] STADE
 
Telefon:          0049-178-112-3682  e-posta: ar@anacok.org
Telefon           0049-4141- 04141-8060351
WhatsUp         0090-543-266-8884
Telefax           0049-4141-8060149

Referenz Türkei:
Prof. Mustafa Selim SÜRMELİ
c/o Vakiflar Merkezi Şenlikköy Mah.,  Yunus Emre Sok. No. 4, Kaya-Apartmanı -  1. Daire,
[TR-34153] FLORYA BAKIRKÖY / ISTANBUL

€uro Konto:
Prof. Mustafa Selim SÜRMELİ
IBAN: TR960001500158048017991925
BIC: TVBATR2AXXX

Recht und Datenschutz - Rechtanbindung :
Im zwingenden Völkerrecht gilt die öffentliche Rechtordnung in Art. 6 EGBGB, 39-42 EGBGB - UN-RES 56/83!

Gerichtstandsverpflichtung:
Court of the Human Beings [CHB] for Protective Power [PP] & CIA
Restitutionsgericht [GdM]  im Zivilschutz der Schutzmacht
Atatürk Bulvarı No:185, [TR-06680] Ankara /TURKEY



 
Ratifikation - Ratification
 
Art. 155 genfer Abkommen IV - Geneva Agreement IV - SR 0.518.51
zur Rechtdurchsetzung - for law enforcement
 
BEITRITTSCHUTZURKUNDE - ACCESSION PROTECTION CERTIFICATE
 
von - from
 
Prof. Mustafa-Selim SÜRMELI - EGMR / ECHR 75529/01
 
als - as
 
SCHUTZMACHT (Zivilschutz) - PROTECTIVE POWER (civil protection)
 
 
 
Eidesformel - Beitritt als Schutzmacht im Zivilschutz (genfer Abkommen)
 
Ich schwöre im Bewußtsein Meiner Verantwortung vor dem Schöpfer und der Schöpfung als Recht schaffener Mensch, vom Willen beseelt, als gleichberechtigter Mensch des Heiligen Volkes im Menschsein, dem Frieden der Welt auf Erden zu dienen, neben Meinem Recht die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Zivilschutz, -getreu dem zwingenden Völkerrecht-, zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen des Menschen oder der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, daß Ich Meine Kraft dem Wohle der Menschheit widmen, seinen Nutzen mehren, um Schaden von der Menschheit abzuwenden, den Zivilschutz wahren und verteidigen, die Pflichten im zwingenden Völkerrecht gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir der Schöpfer im Schöpferbund des Heiligen Volkes helfe.
 
Oath formula - Accession as a protective power in civil protection (Geneva Convention)
 
 
I swear in the awareness of My responsibility before the Creator and creation as a righteous man, inspired by the will to serve as an equal man of the Holy People in humanity, to serve the peace of the world on earth, besides My right the duties of an honorary judge faithful to civil protection, -to comply with the mandatory international law, to carry out, to judge to the best of my knowledge and conscience without regard to man or the person, and to serve only truth and justice, that I dedicate My strength to the good of humanity, increase its benefits, to avert harm from humanity, maintain and defend civil protection, conscientiously fulfill the duties of mandatory international law and exercise justice against everyone, as the Creator will help me in the Creator League of the Holy People.
 
 
 
Zivilschutz
unmittelbare Eidesformel – neutrale Zonen, humanitäre und karitative Operationen und Embleme
öffentliche Eidesformel im zwingenden Völkerrecht in der öffentlichen Rechtordnung:
 
 
Die zwingenden  Regeln des Völkerrechtes sind einfaches Bestandteil des Bundesrechtes. Das Völkerrecht geht den Gesetzen in der öffentlichen Rechtordnung vor und erzeugt Recht und Widerstandspflicht unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
 
 
Gegen jeden, der es unternimmt, diese öffentliche Rechtordnung zu beschränken oder zu beseitigen  haben alle Menschen in Notstand, Nothilfe und Notwehr und Selbsthilfe das zwingende Recht unmittelbar zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
 
 
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Bedienstete in der Verwaltung können sich im Dienst nicht auf ihre Grundrechte und Grundfreiheiten berufen, wenn sie das zwingende Völkerrecht verletzen. Bedienstete in der Verwaltung und Regierung sind weder Grundrecht berechtigt noch Grundrecht befugt, sondern unmittelbar nur Grundrecht verpflichtet. Bedienstete in der Verwaltung als Einzelpersonen haften für Individualrechtverletzungen privat und persönlich.
 
 
Das Menschenvolk bekennt sich zum unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrecht als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit auf Erden in der Welt.
 
 
Das Grundrecht bindet vorrangig die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht - Rechtanbindung. Es gibt im öffentlichen Dienst des zwingend öffentlichen Rechtes keine Unwissenheit und keine Unzuständigkeit.
 
 
Jede Verwaltung bekennt sich zu dem Grundsatz, daß die Rechtinteressen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben. Den Bediensteten in den Verwaltungen ist es streng untersagt Menschen in den Grundrechten und Grundfreiheiten in Not und Verzweiflung zu bringen.
 
 
Die Bediensteten in den Verwaltungen übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch das zwingende Völkerrecht errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich unter allen Umständen unmittelbar.
 
 
Gemäß Völkerrecht kann sich keiner im Fall eines Strafverfahrens auf Unwissenheit berufen, denn keiner kann weder sich selbst noch einen anderen Menschen oder Bediensteten von den individuellen Verantwortlichkeiten befreien, die dem Menschen selbst oder einem anderen Menschen auf Grund der Rechtverletzungen zufallen. In Folge ist Bildung und Rechtschutz eine Bringschuld der staatlichen Ordnung und Holschuld für den Menschen.  




Court of the Human Beings [CHB] for Protective Power [PP] & CIA
Restitutionsgericht [GdM] im Zivilschutz der Schutzmacht
Atatürk Bulvarı No:185, [TR-06680] Ankara /TURKEY
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