im außervertraglichen Schuldverhältnis wegen tatsächlich entstandenem
Schaden, Folgeschaden und Folgebeseitigungsschaden:
·Haftungsanzeige zur Amnestie, um sämtliche immateriellen und materiellen Folgen einer
1.unerlaubten Handlung,
2.einer ungerechtfertigten Bereicherung,
3.einer Geschäftsführungohne Auftrag ("Negotiorum gestio") oder
4.eines Verschuldens beiVertragsverhandlungen ("Culpa in contrahendo")
als Gesamtschaden in der Obligation (ROM-Statut, EGBGB) geltend zu machen.
Erklärung:
Der Begriff Restitution geht zurück auf das lateinische Verb restituere ‚wieder zurückbringen, wieder übergeben, wiedergeben, wiederherstellen, in seinen vorigen Stand setzen. Restitution ist im Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums im Völkerrecht verankert. Im juristischen Bereich bedeutet Restitution die Wiederherstellung einer Rechtlage, die durch Unrecht gestört wurde. Die Rückgabe des zu Unrecht erlangten Guts (restitutio in integrum) ist dabei die einfachste Form der Wiederherstellung des Rechtfriedens.