Court of the Human Beings [CHB] for Protective Power [PP] & CIA
Restitutionsgericht [GdM] im Zivilschutz der Schutzmacht
Atatürk Bulvarı No:185, [TR-06680] Ankara /TURKEY
Investitionsschutzabkommen sind bilaterale Abkommen zwischen Staaten und bieten bei Direktinvestitionen von ausländischen natürlichen und juristischen Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen des Gaststaates. So wird im Artikel 1 Abs. 2 des Deutsch-Türkischen Investitionsschutzabkommens festgeschrieben, dass keine Vertragspartei Kapitalanlagen, die im Eigentum oder unter dem Einfluss von Staatsangehörigen oder Gesellschaften der anderen Vertragspartei stehen, in ihrem Hoheitsgebiet ungünstiger behandeln darf, als Kapitalanlagen der eigenen Staatsangehörigen und Gesellschaften oder Kapitalanlagen von Staatsangehörigen und Gesellschaften dritter Staaten.