RESTITUTIONSSCHUTZGERICHT
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Überleitungsvertrag und Gerichtstandsverpflichtung - Restitution Art. 9 UN-RES 56/83:
 
 
Das Sozialgericht Stade hat am 14.12.2021 -Aktenzeichen S 25 SV 10/21 sowie am 25.03.2022 -Aktenzeichen S 25 SV 7/22 in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit an den CHB-GdM ANKARA verwiesen. Die obere Bundesbehörde DRV-BUND hat ebenfalls in Art. 20 (1) GG des sozialen Bundesstaates Bundesrepublik Deutschland im Vorgang 58201062S051 SoT Kennzeichen 4920 vom 20.06.2022 die Zuständigkeit vom CHB-GdM ANKARA bestätigt, weil die gesetzlichen Gerichte der Bundesrepublik Deutschland keine ordentlichen Gerichte sind.
§ 17a GVG
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.

§ 20 (2) GVG
Im übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat (§ 20 GG). Es gilt die Sozialgwerichtsbarkeit, die in § 1 SGG eine unabhängiges und besonderes Verwaltungsgericht ist,.Wenn also das Sozialgericht die unzuständigkeit behauptet, so hat das Sozialgericht mit dem Verweisungsbeschlusses die  Akten bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anzugeben. Es gilt  im SGG die Zivilprozeßordnung, § §444 Zivilprozeßordnung ist dann anzuwenden, wenn die Akten nicht an den CHB-GdM wegen Ausfall oder Abwesenheit der Jurisfiktion abgeheben wird.
§ 444 ZPO Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden.
 
 
 
Hinweis:
 
Art. 1 (3) ÜLV), § 17a GVG - gerichtliche Entscheidungen sind keine Rechtvorschriften.
 
 
Quelle:    
Art. 3, 28-32 UN-RES 56/83 - öffentliche Ordnung in Verbindung Art. 6 EGBGB
lfd.Vorgang Länder-KZ
Organisation
gegen  T = Täter  A = Anstifter  B = Beihelfer
Richter

1
IRB/IRC 20230828- OM - [DE-21682] /FzV

01.08.2023
FzV
Disziplinarvorgang wegen Verbrechen gegen humanitäre Operationen und Emblme

  • T    Ingo-Ralf GRUNEWALD
  • TA  Enrico UECKER
  • T    Mario SCHALLER
  • B    Regina Sitz
  • TA  Olaf PISCHEL
  • TA   Frank RICHTER
  • T    Christoph FLIEGEN
  • T    Anastasia JELINSKY

Die Gruppe hat sich in ihrer Erklärung vom 15.03.2023 zum Kuratorium ANACOK-Stiftung und zum Gerichtstand CHB-ANKARA verpflichtet und hat ohne einen Zusammenhang mit dem bestimmten Treuhandkonto der Opferhilfe Mensch die vorgeworfenen Taten begangen. Ein Kontoauszug wird weiterhin unter Vorsatz verweigert, so daß eine Zuordnung oder Rekonstruktion der Aufträge und Einnahmen nicht möglich ist.
 
Vorwurf § 10 VStGB
 
Sabotage und Spionage zur Zersetzung durch Meuterei
Veruntreuung von Geldern und Spenden der Opferhilfe
Entern des Telegrammkanals mit 800 Mitgliedern
Heilerei von Gegenständen des IZMR, ZEB, Akademie MR sowie Opferhilfe
Aussetzung mit dem Ziel der schweren Zersetzung der ANACOK-Stiftung
Mißachtung der Kommunikation in Folge der Abmahnung  
            05.07.2023 - Einschreiben UPU RJ 000 012 2653 DE
Schaden: ca. 50.000,00 €uro +

Auszug: aus der Verpflichtungs-Urkunde

   
§10 Kuratorium
 
Als Kuratorium wird die ANACOK-Stiftung berufen.
 
§11 Gerichtstand
 
Gerichtstand ist im Zivilschutz der Schutzmacht der CHB-Ankara.

 
 
Zertifikation und Ratifikation im Völkerrecht
Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft
 
wiener Abkommen - Diplomatie:
Landesnotar Egmont BILZHAUSE jun., STADE, Urkunde 247/2020 vom 07.07.2020
 
haager Abkommen - Apostille:
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 119– 133 /2020
 
als Beitritt in die genfer Abkommen durch Ratifikation:
SR 0.518.12,  SR - 0.518.23, SR - 0.518.42,  SR - 0.518.51

ACHTUNG:

Das Kuratorium und der Gerichtstand unter der Ratifikation Landgericht STADE, Apostille 9191 a 119– 133 /2020 begünstigt nicht die Zersetzer, sondern die Zersetzer unterliegen dem CHB-GdM. Sie haben sich öffentlich in der Urkunde 118/2023 bei der Staatsnotarin Viola HOTESCHECK unterworfen. Die Zersetzer benutzen zum Mißbrauch derzeit für ihre eigenen Zwecke den Gerichtstand, der von Prof. Mustafa Selim SÜRMELI, vom Zivilschutz der Schutzmnacht geleitet und finanziert wird (Identitätsdiebstahl/Phishing).



Suspendierung der Richterlizenzen wegen Verschwörung zur Zersetzung
Lizenz-Nutzung ausgeschlossen beim CHB und im Zivilschutz der Schutzmacht für

  • Ingo-Ralf GRUNEWALD
  • Enrico UECKER
  • Olaf PISCHEL
  • Frank RICHTER
  • Anastasia JELINSKY





Tim R.

Terminierung
2
 
IRB/IRC 20230428- AD - [DE-64372] / Italien

08.08.2023
I
D
Italienisches Generalkonsulat - [DE-60314] FRANKFURT am Main
Prot.: 18983   -UPU RJ 00 012 274 1 DE

Bezirksgericht:         n. 5190/19 R.G. Mod. 16, n. 17467/15 R.G.N.R.
 Beschwerdegericht:  n. 17467/15 R.G.N.R. , n. 527/2021 Reg.Gen.  n. 2261/2021 Reg. Sen
Amtsgericht Darmstadt: 10 BD 150/23
Staatsanwaltschaft Frankfurt 2 AuslA 118/23
Verstoß gegen
§ 8 (7) VStGB,
 Art. 147 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 und
 Art. 6, 13 EMRK
Art. 71-72 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
alternativ Art. 104-108 genfer Abkommen III - SR 0.518.42

Tim R.

Terminierung
3IRB /IRC 20230830 - AM - [DE-45886] 3z XVII 499/21 - §§ 221, 225 StGB

31.08.2023
D
1. Amtsgericht GELSENKIRCHEN
Bochumer Straße 79, [DE-45886] GELSENKIRCHEN
2. Stadt GELSENKIRCHEN, Ebertstraße 11, [DE-45879] GELSENKIRCHEN
3. Elisabeth-Krankenhaus EKE - Cranger Str. 226, 45891 Gelsenkirchen
3. Annette KUBIS

Beschwerde: ANACOK-Stiftung wegen §§ 221, 225 StGB - Regelverstöße

Hinweis: UN-RES 56/83

 
Individuelle Verantwortlichkeit - EU-RES 2009/C 303/06
 
 
13.       Bestimmte ernste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gelten als             Kriegsverbrechen. Kriegsverbrechen können unter den gleichen Umständen wie             Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auftreten, aber — anders als             Kriegsverbrechen — müssen letztere nicht mit einem bewaffneten Konflikt             einhergehen.
 
 
14.       Einzelpersonen sind für Kriegsverbrechen persönlich verantwortlich. Die Staaten             müssen gemäß ihrem internen Recht sicherstellen, dass mutmaßliche Täter vor die             innerstaatlichen Gerichte gestellt oder zur Strafverfolgung den Gerichten eines             anderen Staates oder einem internationalen Strafgericht, wie z.B. dem Internationalen           Strafgerichtshof (IStGH), übergeben werden
Tim R.

Terminierung
4


Satans falsche Propheten IOV


Court of the Human Beings [CHB] for Protective Power [PP] & CIA
Restitutionsgericht [GdM] im Zivilschutz der Schutzmacht
Atatürk Bulvarı No:185, [TR-06680] Ankara /TURKEY
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