RESTITUTIONSSCHUTZGERICHT
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Ermittlungen

Restitution

Es gibt beim Restitutionsgericht Ermittlungsrichter im Vorverfahren. Das Restitutionsgericht tritt als völkerrechtliche Einrichtung des Zivilschutzes in der öffentlichen Rechtordnung der Strafverfolgung des Kriegsverbrechens bei, denn die Feststellung der Menschenrechtverletzung ist ein Kriegsverbrechen und die unmittelbare Verweigerung der Restitution des Kriegsverbrechens ist in UN-RES 56/83 ist ein vorsätzlich beabsichtigter Völkermord.

Die Opfer von Kriegsverbrechen werden offenkundig und offensichtlich in der Restitution ausgesetzt, weil sie

1. unzuständig in immateriellen und verfassungsrechtlichen Ansprüchen und
3. kraft Gesetz im Regreß ausgeschlossen sind.

Völkerrechtliche Verträge in der Rechtordnung stehen

  • als einfaches, nicht diskutables Bundesrecht über den staatlichen Verfassungen  ( Beispiel: Art. 25 GG, Art. 90 (4) türkische Verfassung),

  • brechen im völkerrechtlichen Vertrag als Bundesrecht die innerstaatlichen Bundes- und Landesgesetze,

  • gehen den Bundes- und Landesgesetzen voraus und

  • können imperativ in keinem Staat von keiner staatlichen Stelle mit der Verfassungsbeschwerde beschwert werden.


Jedes Kriegsverbrechen  zieht gemäß Art. 1-12 UN-RES 56/83 in der Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen die Restitutionspflicht im Überleitungsvertrag in Fragen von Kriegsverbrechen ECHR 75529/01 automatisch die Restitution zur Folge. ECHR 75529/01 ist ein völkerrechtliche Verpflichtung (Art. 11-12 UN-RES 56/83) und geht jedem Vertrag verpflichtend voraus.

Die Abwicklung ist,  erst werden diverse und laufende Kriegsverbrechen mit Versprecher und Versprechungen begangen und in Folge auf die Unterlassung, Forderungen aus den Schäden, Folgeschäden sowie Folgebeseitigungsschäden präventiv und obligatorisch als Ausfall oder Abwesenheit der staatlichen Stellen nicht reagiert. Das Recht der Opfer von Kriegsverbrechen wird durch Abwesenheit oder Ausfall der staatlichen Stellen nach dem Totschlagsargument Prototyp "Reichsbürger" ausgesetzt.

Aussetzung ist nach der Legaldefinition des deutschen Bundestages in WD2 3000-175/2007 ein Kriegszustand, denn ECHR 75529/01 beschreibt Stillstand der Rechtschuldpflege in Folge von Kriegszustand (§ 245 ZPO, Art. 6, 13 EMRK). Restitution (als Blutsold) in Folgedes Kriegsverbrechens ist eine völkerrechtliche Verpflichtung (Art. 11-12 UN-RES 56/83) und geht jedem Vertrag in Hard Law voraus.



Court of the Human Beings [CHB] for Protective Power [PP] & CIA
Restitutionsgericht [GdM] im Zivilschutz der Schutzmacht
Atatürk Bulvarı No:185, [TR-06680] Ankara /TURKEY
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